Leistungsharmonisierung: WGKK gleicht weitere Angebote mit 1. Jänner 2018

Palette reicht von Fahrtkosten über Zahnersatz bis zu Perücken

(Wien/OTS) – Die Sozialversicherung will sicherstellen, dass jede/jeder Versicherte für ihre/seine Beiträge dasselbe erhält. Aus diesem Grund hat sie die Leistungsharmonisierung in Angriff genommen. Die ersten Leistungen wurden im Herbst 2017 angeglichen, nun folgen die nächsten. Konkret profitieren die Versicherten der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) seit 1. Jänner 2018 von der weiteren Harmonisierung des Angebots.

Keine Transportkosten für Fahrten ab 1. Jänner 2018

Beim zweiten Paket kam es zu einer Angleichungen bei kieferorthopädischen Behandlungen, unentbehrlichem Zahnersatz, Reise(Fahrt)kosten, Perücken bei onkologischer Behandlung, Kontaktlinsen und Transportkosten. Beim letztgenannten Punkt müssen WGKK-Versicherte für Transporte, die seit 1. Jänner 2018 in Anspruch genommen werden, keine Kostenbeteiligung mehr leisten. Bisher zahlten die Versicherten die einfache oder doppelte Rezeptgebühr, abhängig davon, ob der Transport mit einem Fahrtendienst oder liegend bzw. in einem Krankenwagen durchgeführt wurde.

„Bei dem zweiten Leistungspaket geht es um Verbesserungen von rund acht Millionen Euro, die unseren Versicherten zu Gute kommen“, betont WGKK-Obfrau Ingrid Reischl. Insgesamt stellt die WGKK rund 12 Millionen Euro für die ersten beiden Schritte der Leistungsangleichung zur Verfügung.

Der erste Schritt der Leistungsharmonisierung umfasste:
•Familienzuschlag zum Krankengeld ab dem 43. Tag des Krankenstandes, wenn mindestens ein Angehöriger im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ohne eigenes Einkommen vorhanden ist (z.B. ein Kind). Bei einer Ehe (Lebensgemeinschaft) gebührt der Zuschlag, sofern die Ehegattin/der Ehegatte (die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte) kein eigenes Einkommen hat.

•Erhöhung des Zuschuss zur Zeckenschutzimpfung von 2 auf 4 Euro.

•Änderung bei den Rollstühlen und den saugenden Inkontinenzprodukten: Sofern diese Leistungen nicht als Sachleistungen bezogen werden können (= Direktverrechnung der zuständigen Firma mit der WGKK), erhöht sich der Zuschuss der WGKK.