Judentum

Im jüdischen Glauben gibt es kein einheitliches Meinungsbild zur Organ- und Gewebespende.

Jundentum

Ein Mensch gilt nach der jüdischen Gesetzesauslegung, der Halacha, erst als tot, wenn sein Herz nicht mehr schlägt. Der Hirntod ist entsprechend der Halacha nicht dem Tod des Menschen gleichzusetzen. Für orthodoxe Juden lässt diese Auffassung eine Organentnahme bei Hirntoten entsprechend dem Transplantationsgesetz nicht zu. Sie berufen sich ebenso auf ein Grundprinzip der jüdischen Religion, wonach der menschliche Körper eigentlich Gott gehört und nur als Leihgabe angesehen werden darf. Nach einer Organentnahme kann der Körper nicht mehr unversehrt beerdigt werden.

Für viele liberale Juden ist es wichtiger, ein menschliches Leben zu retten als die Unversehrtheit des Körpers sicherzustellen. Sie stehen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber. Auch das oberste Rabbinat Israels hat Ende der 80er Jahre ein positives Zeichen gesetzt, in dem das Hirntodkonzept offiziell anerkannt wurde.

Einigkeit herrscht bei der Übertragung von Substanzen, die sich selbst regenerieren wie Blut, Haut oder Knochenmark. Derartige Transplantationen von lebenden Menschen werden befürwortet, da die Gesundheit des Spenders bzw. der Spenderin nicht gefährdet ist. Auch die Übertragung einer Augenhornhaut ist in der Regel möglich, da die Entnahme und Übertragung stattfindet, wenn das Herz der spendenden Person aufgehört hat zu schlagen. Die Lebendspende einer Niere ist nach Meinung zahlreicher Autoritäten ebenfalls vertretbar, wenn die Transplantation lebensnotwendig ist und die Gefahren für den Spender bzw. die Spenderin als gering einzustufen sind.