Christentum

Die Bibel preist Gott als den Schöpfer und Erhalter des Lebens. Er setzt sowohl dem Kosmos wie dem Leben aller Kreaturen Grenzen und Maß.

Christentum

Der Mensch, der als einziges Wesen sich seiner Endlichkeit bewusst ist, handelt klug, wenn er seines kommenden Todes eingedenk bleibt und die ihm gegebene Zeit verantwortungsbewusst nutzt. Das Wissen um den eigenen Tod stellt den Menschen vor die Frage, wie er sein Leben angesichts des sicheren Todes versteht, welchen Sinn er seinem Leben und Sterben gibt. Hier gibt es in unserer Gesellschaft unterschiedliche Einstellungen. Der Tod kann verdrängt oder tabuisiert, als das natürliche Ende der Lebenskurve des Menschen hingenommen, philosophisch überhöht oder als die befreiende Trennung der unsterblichen Seele vom vergänglichen Leib betrachtet werden. Diese verschiedenen „Todesbilder“ stellen eine Herausforderung an die christliche Sicht des Todes dar.

Vom christlichen Verständnis des Todes und vom Glauben an die Auferstehung der Toten kann auch die Organspende von Toten gewürdigt werden. Dass das irdische Leben eines Menschen unumkehrbar zu Ende ist, wird mit der Feststellung des Hirntodes zweifelsfrei erwiesen. Eine Rückkehr zum Leben ist dann auch durch ärztliche Kunst nicht mehr möglich.

Wenn die unaufhebbare Trennung vom irdischen Leben eingetreten ist, können funktionsfähige Organe dem Leib entnommen und anderen schwerkranken Menschen eingepflanzt werden, um deren Leben zu retten und ihnen zur Gesundung oder Verbesserung der Lebensqualität zu helfen. So verständlich es auch sein mag, dass mancherlei gefühlsmäßige Vorbehalte gegen die Entnahme von Organen eines Hirntoten bestehen, so wissen wir doch, dass bei unserem Tod mit unserem Leib auch unsere körperlichen Organe alsbald zunichte werden. Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt.

Die respektvolle Achtung vor Gottes Schöpferwirken gebietet freilich, dass der Leichnam des Toten mit Pietät behandelt und würdig bestattet wird. Die Ehrfurcht vor den Toten ist eine Urform der Sittlichkeit. In allen Kulturen zeigt sich die Haltung zum Leben auch in der Pietät vor den Toten. Die Beerdigungsliturgie weist darauf hin: „Dein Leib war Gottes Tempel. Der Herr schenke dir ewige Freude.“ So wird in Ehrfurcht Gott zurückgegeben, was er gegeben hatte, und der Zuversicht Ausdruck verliehen, dass allein Gott die Quelle des Lebens ist. Zugleich kann in der Organspende noch über den Tod hinaus etwas spürbar werden von der „größeren Liebe“ (Joh. 15,13), zu der Jesus seine Jünger auffordert.

Papst Johannes Paul II. beim 18. Internationaler Kongress der Transplantation Society, Rom, 29. August 2000, Auszug aus einer Grußadresse an die Teilnehmer des Kongresses:

Papst Johannes Paul II +
Papst Johannes Paul II +

“…… Zunächst muß darauf hingewiesen werden, wie ich es schon an anderer Stelle getan habe, dass jede Organtransplantation ihren Ursprung in einer Entscheidung von großer ethischer Bedeutung hat: Die Entscheidung, einen Teil seines Körpers ohne Gegenleistung für die Gesundheit und das Wohlbefinden einer anderen Person hinzugeben.
Hier genau liegt der wahre Wert der Tat, eine Tat, die einen echten Akt der Liebe darstellt. Es ist dies nicht nur die Hingabe von Etwas, das uns gehört, sondern die Hingabe eines Teils von uns, denn – da eine substantielle Einheit mit der spirituellen Seele besteht, kann der Körper nicht nur als Verein von Geweben, Organen und Funktionen betrachtet werden………, sondern er ist ein integraler Bestandteil der Person, die sich durch ihn (den Körper) manifestiert und darstellt (Enz.”Donum vitae 3”). Daher ist die Vorgangsweise, die in Richtung Kommerzialisierung menschlicher Organe zielt oder sie als Handelsobjekt betrachtet, moralisch inakzeptabel, denn den Körper als Objekt zu betrachten, verletzt die Würde des Menschen………….”

Auszug aus der Rede Kardinal Königs anlässlich des “2nd European Day for Organ Donation and Transplantation” am 19.09.1998 in Wien:

Franz Kardinal König+
Franz Kardinal König+

“……..1. Zur Frage der Organentnahme bei einem lebenden Menschen besteht kein Einwand von Seiten der Ethik, soweit es sich um die Entnahme eines Organs handelt, das dem Spender keinen schweren gesundheitlichen Schaden zufügt. Wenn dies im Kreis der verwandten Personen geschieht, so wird dies von seiten der Medizin als vorteilhaft angesehen. Voraussetzung für eine medizinische Organspende ist allerdings die freiwillige Zustimmung des Spenders. Es darf sich um keine kommerziellen Absichten oder Geschäfte handeln, denn auch Organe oder Teile eines Körpers behalten noch die Würde vom ganzen Menschen und sind keine Handelsware.

Bei einer Organspende kann es sich außerdem um einen wertvollen Akt der Nächstenliebe handeln, das heißt, um das Leben des Nächsten zu retten oder doch seine Lebensqualität sehr zu vermehren. Johannes Paul II. hat übrigens in seiner Enzyklika “Evangelium vitae” auf die Möglichkeit von Organspenden hingewiesen. Er stellt fest: “Unter diesen Gesten verdient die in ethisch annehmbarer Form durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten…..“