Regierung plant Ende der Corona-Krisenmaßnahmen mit 30. Juni

Ende der Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bereits Ende April geplant

Wien (OTS) 16:52:06 – Die Bundesregierung will bis Ende Juni sämtliche Corona-Krisenmaßnahmen beenden. Impfungen, Tests und Medikamente sollen bis dahin in die regulären Strukturen des österreichischen Gesundheitssystems integriert werden. Corona wird dann auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. Bereits Ende April ist das Ende der Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen geplant. Die hohe Immunität in der Bevölkerung und die Verfügbarkeit von COVID-19-Medikamenten lasse diesen Schritt zu, betonten Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

„Das Corona-Virus wird bleiben und wir bereiten uns darauf vor, langfristig damit zu leben”, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch im Pressefoyer nach dem Ministerrat. „Die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit Monaten, nun können wir einen konkreten Fahrplan vorlegen. Wir kommen raus aus dem Krisenmodus und starten in den Normalbetrieb”, so Gesundheitsminister Rauch. „Endlich können wir die Krisenmaßnahmen zurücknehmen“, zeigt sich Verfassungsministerin Edtstadler erleichtert.

Internationale Entwicklung entspannt

Laut ECDC, der WHO und namhaften Expert:innen ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einer deutlichen Verschärfung der aktuellen Corona-Situation oder zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Begründet wird dies vor allem mit der hohen Immunität der Bevölkerung: 75 Prozent der Menschen in Österreich haben mindestens eine Impfung erhalten, viele haben zudem bereits mindestens eine Infektion durchgemacht.

Aufgrund dieser Entwicklung der pandemischen Lage haben viele Länder ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bereits aufgehoben, etwa Frankreich und die Schweiz. In Deutschland ist ein Ende der Maßnahmen am 7. April geplant.

Umfassende Vorbereitungen nötig

Das Ende der Krisenmaßnahmen bedarf umfassender legistischer und organisatorischer Vorbereitungen. Dazu gehören unter anderem die Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und aller auf COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie Änderungen im Epidemiegesetz und an der Verordnung für meldepflichtige Krankheiten. Ende Juni soll SARS-CoV-2 dann als meldepflichtige Krankheit wegfallen.

Die bestehende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung soll bis 30. April verlängert werden und dann wegfallen. Bis dahin bleibt die Maskenpflicht in sogenannten „vulnerablen” Bereichen aufrecht, also beispielsweise in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt noch bis Ende April. Sie ermöglicht, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt.

Gespräche mit Ländern und Sozialversicherung

Um Impfungen, Tests und die Abgabe von COVID-19-Medikamenten in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems zu überführen, sind Gespräche mit den Bundesländern und der Sozialversicherung nötig. Medikamente werden in Österreich von der Sozialversicherung bezahlt. Bei Impfungen wird in der Regel eine Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen vereinbart.

Ziel von Gesundheitsminister Rauch ist jedenfalls, dass die Impfung und die Medikamente kostenlos bleiben. Auch die Tests sollen für Menschen mit Symptomen wie bisher kostenlos zur Verfügung stehen.

Für weitere Entwicklung gut gerüstet

Auch nach dem Ende der Corona-Meldepflicht wird es in Österreich einen genauen Überblick über den Verlauf der Pandemie geben. Österreich setzt dabei auf einen Mix aus der Auswertung des Abwassers aus Kläranlagen und der Analyse von PCR-Proben und liegt damit im Europäischen Spitzenfeld. Das Abwassermonitoring wurde vom Gesundheitsministerium so ausgebaut, dass deutlich mehr als die Hälfte der Österreichischen Bevölkerung abgedeckt wird. Bei PCR-Proben führt Österreich künftig mindestens 1500 Ganzgenom-Sequenzierungen pro Woche durch und erfüllt damit die Empfehlung der europäischen Behörden. Bei Bedarf kann die Zahl der Sequenzierungen auch jederzeit weiter erhöht werden.

Parallel arbeitet das Gesundheitsministerium bereits an einer grundlegenden Neufassung des Epidemiegesetzes und an einem Pandemieplan. Das aktuelle Epidemiegesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 1913 und bereitete in der praktischen Umsetzung zahlreiche Schwierigkeiten. Auch der Rechnungshof hat bereits empfohlen, das Epidemiegesetz grundlegend zu überarbeiten. Gesundheitsminister Rauch ist es wichtig, dabei alle betroffenen Interessensgruppen einzubinden. Das soll jedenfalls 2023 erfolgen. Ziel ist, den Entwurf für ein neues Epidemiegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Begutachtung zu schicken.

Schneller – nämlich noch heuer – soll ein „Pandemieplan“ vorliegen. Dieser soll quasi ein „Handbuch“ für den Umgang mit den verschiedenen Phasen einer Pandemie darstellen. Ein Entwurf für ein neues „Krisensicherheitsgesetz“ ist derzeit bereits in Begutachtung.

Bewährte Regelungen werden in das Dauerrecht übernommen

Verfassungsministerin Edtstadler hob bei der Pressekonferenz hervor, dass bewährte Regelungen der Pandemiebekämpfung in das Dauerrecht übernommen werden sollen. Auch dazu werden nach Durchführung eines vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens dem Nationalrat zeitnah entsprechende Regierungsvorlagen übermittelt.