ANÖ Beitrag

14. April 2022

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Information über COVID-Arzneimittel

(ANÖ/prorae) Mittlerweile ist eine Vielzahl von Medikamenten speziell zur Behandlung von COVID-19 verfügbar. Diese Medikamente werden bei Patientinnen angewandt, die noch am Anfang der Infektion stehen und daher noch keine oder nur milde Symptome aufweisen und die gleichzeitig ein erhöhtes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Eine Behandlung sollte möglichst früh nach positiver Testung stattfinden mit dem Ziel, schwere Verläufe und daraus resultierende Spitalsaufenthalte zu verhindern.

Derzeit sind bereits fünf Arzneimittel in Österreich vorrätig (Xevudy, Regkirona, Lagevrio, Paxlovid und Evusheld).
Lagevrio (Wirkstoff: Molnupiravir) und Paxlovid (Wirkstoff Nirmatrelvir/Ritonavir) greifen in die Virusvermehrung ein. Sie sind orale Therapeutika, das bedeutet sie werden in Tablettenform eingenommen. Dabei müssen fünf Tage lang zweimal täglich mehrere Tabletten eingenommen werden.

Xevudy (Wirkstoff: Sotrovimab) und Regkirona (Wirkstoff Regdanvimab) gehören beide zu den sogenannten monoklonalen Antikörpern, die genauso wie körpereigene Antikörper das Virus binden und dessen Eindringen in die menschlichen Zellen verhindern sollen. Diese beiden Arzneimittel werden unter ärztlicher Aufsicht als halb- bis einstündige Infusion verabreicht mit einer anschließend mindestens einstündigen Nachbeobachtungszeit. Dafür kommen die Patientinnen zu den von den Bundesländern eigens eingerichteten Behandlungsorten.

Evusheld ist eine Kombination aus zwei monoklonalen Antikörpern und dadurch besonders lange wirksam. Daher hat Evusheld auch eine besondere Stellung innerhalb der COVID-19 Arzneimittel. Es wird, anders als die anderen Medikamente, zur Vorbeugung (Prophylaxe) bei Patientinnen eingesetzt, die nicht geimpft werden können oder deren Immunsystem auf die Impfung keine Reaktion gezeigt hat. Diese Patientinnen sollen durch die Verabreichung von Evusheld vor einer Infektion geschützt werden. Evusheld wird als Injektion in einen Muskel verabreicht und bietet einen sechs Monate dauernden Schutz. Betroffene Patientinnen werden direkt in den entsprechenden Ambulanzen/Behandlungsorten informiert, in denen Sie bereits in Betreuung sind.

Momentan ist die Behandlung mit COVID-19 Medikamenten in Österreich nur für Patient:innen vorgesehen, deren Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs erhöht ist. Zu diesen Risikogruppen zählen unter anderem Personen erhöhten Alters, Personen mit Übergewicht, chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, chronische Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislaufsystems, der Niere, der Leber etc.), aktiver Krebserkrankung oder Beeinträchtigungen des Immunsystems (z.B. durch eine Erkrankung oder Medikamenteneinnahme). Der Weg, auf dem die Patientinnen nach positiver Testung auf SARS-CoV-2 eine medikamentöse Behandlung erhalten können, ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich. Prinzipiell gelangt durch die zuständige Gesundheitsbehörde nach positiver Testung Informationsmaterial (z.B. via SMS, Infoblatt, Anruf usw.) über die Möglichkeit einer Behandlung mit COVID-19 Medikamenten zu jeder/jedem Patient:in. Sollte ein Risikofaktor vorliegen, wird bei Therapiewunsch das weitere Prozedere (ärztliches Gespräch, Termin, Behandlung) in die Wege geleitet. Alternativ können die Patient:innen bei Behandlungswunsch auch aktiv Vertrauensärzt:innen kontaktieren – das können Hausärzt:innen oder Fachärztinnen sein. Diese können die Patientinnen für eine Behandlung in den Behandlungszentren registrieren bzw. eines der oralen Medikamente verschreiben. Infusionstherapien erfolgen immer vor Ort in den Behandlungszentren. Orale Medikamente können entweder in den Behandlungszentren ausgegeben, direkt zu den Patient:innen zugestellt oder von Angehörigen in Apotheken abgeholt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unter: hier