Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.

In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht.

>>>Kleine Zeitung