Niedrige und mittlere Pensionen sollen um bis zu drei Prozent erhöht werden

Der Sozialausschuss des Nationalrats bringt die Pensionsanpassung für 2022 auf den Weg

Konkret gibt es für Pensionen unter 1.000 Euro im Monat eine Erhöhung von drei Prozent. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die Untergrenze für Pensionen wird 2022 also bei 1.030 Euro im Monat liegen. ©ANÖ/Archiv/ES

(APA). Wien – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag die Pensionsanpassung für das Jahr 2022 beschlossen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossene Vorschlag der Regierung sieht eine Anpassung um 1,8 Prozent vor, wobei kleine und mittlere Pensionen stärker erhöht werden sollen – nämlich um bis zu drei Prozent. Anträge der NEOS zur Deckelung der Erhöhung von Sonderpensionen blieben in der Minderheit.

Konkret gibt es für Pensionen unter 1.000 Euro im Monat eine Erhöhung von drei Prozent. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die Untergrenze für Pensionen wird 2022 also bei 1.030 Euro im Monat liegen. Pensionen von monatlich zwischen 1.000 und 1.300 Euro werden zwischen drei und 1,8 Prozent mehr erhalten, wobei der Betrag linear absinkt, je höher die Pension ist. Wer mehr als 1.300 Euro Pension im Monat bezieht, wird künftig um 1,8 Prozent mehr erhalten. Dabei wird das Gesamtpensionseinkommen herangezogen, also alle Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Darunter fallen – wie schon in den Jahren 2018 und 2020 – auch Sonderpensionen. Die Anpassung der Sonderpensionen soll durch eine Begrenzungsregel im Verfassungsrang entsprechend limitiert werden.

Auch Ruhebezüge werden angepasst

Auch die Ruhebezüge von Beamten werden entsprechend angepasst. Die Erhöhung von drei Prozent wird darüber hinaus auch für Opferrenten wirksam. Budgetär wirkt sich die zusätzliche Erhöhung der kleinen und mittleren Pensionen (ASVG, BSVG, GSVG) mit rund 110 Mio. Euro an Mehrkosten aus, bei den Beamtenpensionen kommt es durch die zusätzliche Erhöhung zu 2,7 Mio. Euro an Mehrkosten. Insgesamt werden im Jahr 2022 für sämtliche Pensionsanpassungen rund 1,1 Mrd. Euro Mehrkosten erwartet.

Per Abänderungsantrag haben ÖVP und Grüne im Ausschuss noch festgelegt, dass die Sonderpensionen nur dann beim Gesamtpensionseinkommen berücksichtigt werden, wenn sie im bzw. für das Jahr 2022 auch anzupassen sind. Ruhebezüge der Bundesbeamten, die erst ab November 2021 gebühren, werden zum Beispiel aufgrund der „Aliquotierungsregelung“ nicht für 2022 angepasst und sollen daher auch nicht bei der Gesamtpension berücksichtigt werden.

Ziel sei es, die Kaufkraft von Beziehern von kleinen und mittleren Pensionen zu stärken, sagte Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Die nach dem Gesamtpensionseinkommen gestaffelte Pensionserhöhung trage demnach eine starke soziale Komponente in sich. Die Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze und der Pensionen unter 1.000 Euro um drei Prozent bezeichnete der Sozialminister als „echte Armutsbekämpfung“. Die Hälfte aller Pensionisten, nämlich rund 1,1 Mio. Menschen werde mehr als die Inflationsabgeltung erhalten. Die Anhebung komme vor allem Frauen zu Gute, so Mückstein.