ANÖ Beitrag

18. Juni 2021

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Medikamentenversorgung wird durch kurzfristige Regelungen aufs Spiel gesetzt

Preisregelungen für Generika und Biosimilars sollten dauerhaft im Gesetz verankert werden, um Planungssicherheit für Unternehmen und Sozialversicherung zu gewährleisten.

Die Biosimilar- und Generikapreisregelungen sowie das sogenannte „Preisband“ geben eine Regelung vor, wie weit und wann die Unternehmen den Preis ihrer Produkte senken müssen. Beispielsweise darf der Preis eines Nachahmerproduktes (Generikum) bei Markteinführung maximal 50 Prozent des Preises des Originals ausmachen (c)ANÖ/Archiv

(Wien/OTS) – Die PHARMIG sieht die Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln gefährdet, wenn die Bestimmungen zur Preisregelung bei diesen Arzneimitteln nicht dauerhaft verankert werden. Wiewohl in Österreich die weitreichendsten gesetzlich vorgesehenen Preisabschläge bei Generika und Biosimilars (Nachfolgepräparate von Biologika) gelten, ermöglichen diese Regelungen aus Sicht der pharmazeutischen Unternehmen zumindest ein gewisses Maß an Planungssicherheit, sowohl für sie selbst als auch für die Sozialversicherung. Dazu Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG: „Die Regelungen gelten seit 2017 und wurden gestern im Nationalrat bis 2023 verlängert. Wir streben allerdings eine Übernahme der Regelungen ins Dauerrecht an. Das würde eine weitere und vor allem für die Versorgungssicherheit bedrohliche Preisspirale nach unten verhindern. Unternehmen wären andernfalls gezwungen, ihre Produkte aus dem Markt zu nehmen. Diese fehlen dann für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Außerdem konterkariert eine solche Entwicklung alle Bemühungen um eine Stärkung des Pharma- und Produktionsstandortes Österreich.“

„Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass ihre einmal bestehende Medikation auch in Zukunft gesichert bleibt. Außerdem können durch die günstigeren Therapiekosten wiederum mehr Patientinnen und Patienten früher behandelt werden. Daher begrüßen wir zwar die Verlängerung der Generika- und Biosimilarspreisregelung bis Ende 2023, sehen aber eine dauerhafte Festschreibung dieser Regelung und eine Fortführung des Preisbandes als unumgänglich“
(Mag. Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG )

Die Biosimilar- und Generikapreisregelungen sowie das sogenannte „Preisband“ geben eine Regelung vor, wie weit und wann die Unternehmen den Preis ihrer Produkte senken müssen. Beispielsweise darf der Preis eines Nachahmerproduktes (Generikum) bei Markteinführung maximal 50 Prozent des Preises des Originals ausmachen. Kommt ein weiteres Generikum auf den Markt, muss dieses mindestens 18 Prozent billiger sein als das erste. „Das sind naturgemäß für die Hersteller herausfordernde Rahmenbedingungen, aber sie können nach diesen Vorgaben zumindest langfristig sinnvoll planen. Der Vorteil dieser Bestimmungen zeigt sich auch daran, dass seit ihrem Inkrafttreten beispielsweise bereits 22 Biosimilars in den Erstattungskodex aufgenommen wurden. Diese haben im Zeitraum von 2017 bis 2019 zu Einsparungen von 247 Millionen Euro geführt“, erklärt Herzog.

Alarmierend ist jedenfalls auch, dass das „Preisband“ in der gestrigen Sitzung des Nationalrates nicht verlängert wurde. Dieses legt fest, dass der Preis von wirkstoffgleichen Arzneimitteln maximal 30 Prozent über dem des günstigsten Anbieters liegen darf. Die Bedeutung dieser Regelung unterstreicht Herzog wie folgt: „Auch das ist einerseits eine weitreichende Vorgabe, aber auch hier ist ein bestimmtes Maß an Planungssicherheit gegeben. Diese sorgt für eine Vielfalt und Sicherheit bei der Medikamentenversorgung.“

Patentfreie Medikamente, zu denen Generika und Biosimilars gehören, sind das Rückgrat der PatientInnenversorgung und tragen wesentlich zu einem gerechten Zugang zu Arzneimitteln und einer nachhaltigen Stärkung des Gesundheitssystems bei. „„Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass ihre einmal bestehende Medikation auch in Zukunft gesichert bleibt. Außerdem können durch die günstigeren Therapiekosten wiederum mehr Patientinnen und Patienten früher behandelt werden. Daher begrüßen wir zwar die Verlängerung der Generika- und Biosimilarspreisregelung bis Ende 2023, sehen aber eine dauerhafte Festschreibung dieser Regelung und eine Fortführung des Preisbandes als unumgänglich““, so Herzog.