ANÖ Beitrag

23. März 2021

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VfGH besätigt Apothekenmonopol bei der Gesundheitsversorgung

Wichtige Entscheidung des VfGH: Apothekenvorbehalt ist verfassungskonform

(Wien/OTS) – Mit seiner heute bekannt gegebenen Entscheidung stellt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher in den Mittelpunkt – auch in Zukunft dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur in Apotheken abgegeben werden.

„Der VfGH hat heute eine wichtige Festlegung getroffen: Medikamente, auch rezeptfreie, bleiben in der Apotheke. Das Höchstgericht untermauert damit die bedeutende Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Österreicherinnen und Österreicher – denn eine funktionierende und sichere Arzneimittelversorgung kann nur über die Apotheken gewährleistet werden“ begrüßt Jürgen Rehak, Präsident des Österreichischen Apothekerverbands, die Entscheidung.

„Medikamente sind keine herkömmlichen Konsumgüter. Sie müssen mit Bedacht eingesetzt werden und dabei brauchen die Menschen die Unterstützung von pharmazeutischen Profis. Das ist nun auch für die Zukunft sichergestellt“ so Rehak weiter.