ANÖ Beitrag

23. Februar 2021

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Ärztliche Anordnung für COVID-19-Tests gefallen

Abänderung des Epidemiegesetzes: DGKP und PflegefachassistentInnen dürfen erstmals ohne ärztliche Anordnung testen.

(Wien/OTS) – Seit Beginn der COVID-19-Pandemie kämpft der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) dafür, dass Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ohne ärztliche Anordnung Tests durchführen dürfen. Jetzt ist es endlich soweit. Heute wurde im Gesundheitsausschuss durch einen Abänderungsauftrag das bestehende Epidemiegesetz ergänzt.

Über diesen Erfolg des ÖGKV freue ich mich sehr. Er zeigt, dass man mit sachlicher Argumentation und der entsprechenden Ausdauer ans Ziel kommt. Diese Neuerung führt zu einer wesentlichen Erleichterung in der täglichen Arbeit der Pflegenden. Der rechtliche Graubereich in der Praxis wurde bereinigt. Die österreichische Bevölkerung erhält somit leichter Zugang zu Testungen, weil Pflegepersonen nun niedrigschwellig testen können“
(Mag. Elisabeth Potzmann, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands )

Nun dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie PflegefachassistentInnen ohne ärztliche Anordnung testen und Bescheinigungen dafür ausstellen. PflegeassistentInnen wird dies auf Anordnung und unter Anleitung möglich. „“Über diesen Erfolg des ÖGKV freue ich mich sehr. Er zeigt, dass man mit sachlicher Argumentation und der entsprechenden Ausdauer ans Ziel kommt. Diese Neuerung führt zu einer wesentlichen Erleichterung in der täglichen Arbeit der Pflegenden. Der rechtliche Graubereich in der Praxis wurde bereinigt. Die österreichische Bevölkerung erhält somit leichter Zugang zu Testungen, weil Pflegepersonen nun niedrigschwellig testen können““, sagt Mag. Elisabeth Potzmann, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und PflegefachassistentInnen sind nun berechtigt, Abstriche aus Nase und Rachen einschließlich Point-of-Care-COVID-19-Antigen-Tests zu diagnostischen Zwecken durchzuführen. Der ÖGKV bereitet für testberechtigte Personen ein Informationspaket vor. Darin enthalten sind relevante Informationen auf www.oegkv.at sowie die Möglichkeit einer auffrischenden Schulung für die Abnahme von Nasen- und Rachen-Abstriche.