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6. November 2020

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Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Die Regelung gilt nun wieder von 1. November bis Ende März. Sie war wiederholt von der Ärztekammer und Gewerkschaften gefordert worden.

(ANÖ/APA). Die telefonische Krankschreibung ist ab 1. November, sprich, real ab kommender Woche wieder möglich. Darauf haben sich Arbeitgeber- und Dienstnehmer-Vertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)verständigt. Gelten soll das bis Ende März. Zuletzt war die telefonische Krankschreibung nur bei Corona-Symptomen möglich.

Neben der Ärztekammer haben sich aber auch Gewerkschaftsvertreter in der ÖGK und Patientenanwälte für die telefonische Krankschreibung ausgesprochen.

Verkündet hat die Neuigkeit der Wirtschaftsbund, der aber gleich betont, dass solche eine Maßnahme nur so lange wie notwendig gelten können. Der persönliche Kontakt mit dem Arzt sei noch immer die ideale Patientenbetreuung und solle nicht auf Dauer durch Ferndiagnosen ersetzt werden. Durch die telefonische Krankschreibung senke man jetzt aber die Gefahr einer Corona-Ansteckung für Ärzte sowie das Gesundheitspersonal und entlaste zusätzlich das Gesundheitssystem: „Damit hoffen wir, dass zusätzliche Kapazitäten für ein zukünftiges Freitesten geschaffen werden können“, so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger.

Die Ärztekammer hatte in den vergangenen Wochen wiederholt dafür appelliert, die telefonische Krankschreibung wieder einzuführen. „Diese Maßnahme hat sich im Frühjahr definitiv bewährt“, , sagte dazu der Präsident der niederösterreichischen, Dr. Christoph Reisner, am Mittwoch. Einerseits hätten die Ordinationen entlastet, andererseits Ärzte wie auch Patienten besser geschützt werden können. „Nun steigen die Infektionszahlen wieder rasant an. Es ist höchste Zeit, jedes unnötige Risiko so gut es geht zu vermeiden“, so Reisner.