ANÖ Beitrag

18. März 2020

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Österreichische Gesundheitskasse dankt allen niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten

(Wien/OTS) – Gerade in Zeiten der weltweiten Coronakrise ist es der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) besonders wichtig ein positives Signal der Wertschätzung auszusenden.

Unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte leisten hervorragende Arbeit in den Ordinationen. Trotz massiver persönlicher Einschränkungen und der Sorge sich selbst zu infizieren, stehen die Vertragsärztinnen und Ärzte in Ihren Ordinationen für die Menschen zur Verfügung. Dafür gilt es ausdrücklich „Danke“ zu sagen. Gleiches gilt für die übrigen Gesundheitsberufe, die hier ebenfalls Großes leisten. Aber nicht nur in den Ordinationen, sondern vor allem auch bei Hausbesuchen und über die verschiedenen Dienste, werden die Menschen in Österreich, die einen Arzt benötigen, versorgt. Zudem ist es gelungen, in einem Schulterschluss zwischen der österreichischen Ärztekammer und der ÖGK, Maßnahmen zu setzen, die verhindern, dass erkrankte Menschen in die Ordinationen müssen und sich wiederum einem Risiko aussetzen. Folgende Maßnahmen wurden kurzfristig umgesetzt:

Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und Patientin/Patient erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.

Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten

Bei Medikamenten kann der Bedarf für 1 Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.

Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei

Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.

Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.

Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen.

„Gemeinsam wird es uns gelingen die Herausforderungen zu meistern. Mein Dank gilt neben der Ärztekammer vor allem jenen Ärztinnen und Ärzten, die auch in den kommenden Wochen ihre Ordinationen für die Menschen geöffnet halten und trotz der angeordneten Bewegungseinschränkungen täglich für unsere Versicherten zur Verfügung stehen“, so der Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse, Bernhard Wurzer. „In diesem Sinne unterstütze ich auch den Vorschlag des Kurienobmannes der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, dass Patientinnen und Patienten bei Ordinationsbesuchen die Dringlichkeit sorgfältig abwägen sollen. Insbesondere ist es wichtig, dass die Patientinnen und Patienten die Sicherheitsvorschriften, ganz besonders auch vor den Ordinationen, – Abstand halten! – einhalten. Zudem haben wir gemeinsam zahlreiche andere Möglichkeiten der Versorgung im niedergelassenen Bereich, in Form von telefonischen Konsultationen, ermöglicht – auch davon sollten die Patientinnen und Patienten Gebrauch machen“, schließt Wurzer.