Was sich 2019 im Gesundheitssystem ändert

Die Ausrollung der E-Medikation wird abgeschlossen und der ärztliche Beistand für Sterbende neu geregelt

(ANÖ/APA). Die Europäische Fälschungssicherheitsrichtlinie sorgt ab 9. Februar für mehr Sicherheit der Konsumenten bei Medikamenten. Von den Arzneimittelherstellern müssen zwei spezielle Sicherheitsmerkmale auf jeder rezeptpflichtigen Arzneimittelpackung angebracht werden: Ein 2D-Data-Matrix-Code, der alle relevanten Informationen enthält und direkt auf die Packung gedruckt wird, sowie eine zusätzliche Vorrichtung gegen Manipulation, die zeigt, ob die Packung zuvor geöffnet wurde. Bei der Medikamentenabgabe in der Apotheke an die Patienten wird zunächst die Echtheit der neuen Packungen mittels Scanner geprüft, anschließend werden diese aus einer Datenbank ausgetragen.

Die neue EU-Verordnung betrifft etwa 9.000 verschreibungspflichtige Arzneimittel und 150 Millionen Packungen pro Jahr. Sie gilt für alle Arzneimittel, die ab dem 9. Februar 2018 produziert worden sind und sich in der legalen Vertriebskette (Industrie, Großhandel, Apotheken) befinden. Da in Österreich der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet verboten ist, ist der Onlinehandel nicht betroffen.

E-Medikation in ganz Österreich

Die Ausrollung der E-Medikation, mit der vom Arzt verordnete und in der Apotheke ausgegebene Medikamente in der sogenannten E-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert werden, wird im kommenden Jahr abgeschlossen. Nachdem im Vorjahr die niedergelassenen Vertragsärzte und Apotheken sowie Vorarlberg, die Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg an das System angeschlossen wurden, folgen im Laufe des Jahres 2019 die restlichen Bundesländer. Bis 28. Februar soll das System in ganz Oberösterreich laufen, bis 6. Juni in Niederösterreich, bis 20. Juni im Burgenland und den Abschluss bildet Wien, wo bis 19. September die Einführung abgeschlossen sein soll.

Das Gesetz für die heftig umstrittene Sozialversicherungsreform mit der Zusammenlegung der Krankenkassen tritt zwar kommendes Jahr schon in Kraft, wird aber für die Versicherten noch keine Auswirkungen haben. Trotzdem könnten Patienten bei dem einen oder anderen Arztbesuch Änderungen bemerken.

Neue primäre Versorgung

Zum einen werden in ganz Österreich weitere Primärversorgungseinheiten entstehen, wo mehrere Mediziner mit verschiedenen Therapeuten zusammenarbeiten und auch längere Öffnungszeiten angeboten werden. Und zum anderen könnte es passieren, dass man beim Besuch seines Arztes auch von einem anderen Mediziner behandelt wird, weil Ärzte nun andere Ärzte anstellen können.

Sterben ohne Schmerzen

Zu einer Neuerung kommt es auch am Ende des Lebens, weil der ärztliche Beistand für Sterbende neu geregelt wird: Sie sollen Todkranke künftig Schmerzen lindern, statt ihnen unter allen Umständen das Leben zu verlängern. Klargestellt wird aber dabei, dass damit auf keinen Fall eine Rechtsgrundlage für Sterbehilfe geschaffen werde.

Mehr bezahlen

Wie jedes Jahr wird auch vieles teurer: Das E-Card-Serviceentgelt für 2019 steigt um 25 Cent auf 11,95 Euro, die Rezeptgebühr um zehn Cent auf 6,10 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 933,06 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.398,97 Euro monatlich haben.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 90 Euro auf 5.220 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 175 Euro auf 6.090 Euro. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen etc.) beträgt ab 1. Jänner 2019 mindestens 34,80 (bisher 34,20 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 104,40 Euro (bisher 102,60 Euro).