Gebietskrankenkasse Oberösterreich wehrt sich gegen Kassenreform

Obmann der OEGKK will nicht, dass „Fremde über unsere Leistungen entscheiden“

(ANÖ/APA). Der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Albert Maringer macht Ernst mit einer Verfassungsklage gegen die Kassenreform der Bundesregierung. Er kündigte sie für Anfang 2019 an. Seine Argumente für die Klage liegen vor allem in den Bereichen Entscheidungskompetenz, Selbstverwaltung und Beitragsflüsse. Das berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (Freitagausgabe).

Ich sehe nicht ein, dass Fremde über die Leistungen entscheiden, die unsere Versicherten in Oberösterreich bekommen“ (Albert Maringer)

„Ich sehe nicht ein, dass Fremde über die Leistungen entscheiden, die unsere Versicherten in Oberösterreich bekommen“, wird Maringer zitiert. Damit kritisiert er, dass im künftigen Verwaltungsrat die Arbeitgeber gleich stark vertreten sein werden wie die Arbeitnehmer. Bei allen anderen Kassen wie jenen der Beamten gebe es das nicht. Es brauche in Oberösterreich weiter einen eigenen Rechtsträger, der autonom entscheiden könne. Komme die Reform, wie von ÖVP und FPÖ geplant, werde man als eine von neun Landesstellen zum „Bittsteller“ gegenüber Wien.

„Versicherte werden enteignet“

Dass die Beitragszahlungen der Versicherten wieder in voller Höhe ins Land zurückkommen, glaubt Maringer auch nicht: „Das steht nicht im Gesetz, sondern nur in einem Entschließungsantrag. Die Versicherten werden enteignet.“ Er kritisiert zudem, dass Kassenfunktionäre künftig Eignungsprüfungen unterzogen werden sollen. „Das ist bei Kanzlern, Vizekanzlern und Landeshauptleuten auch nicht der Fall. Es sollte jeder Versicherte die Möglichkeit haben, Funktionen in der Krankenkasse zu übernehmen, wenn er will. Die Kasse gehört den Versicherten.“

Maringer will die Klage „so bald wie möglich, Anfang 2019“ einbringen. Das ist aus seiner Sicht notwendig, denn ab April nächsten Jahres habe der vom Bund eingesetzte „Überleitungs-Ausschuss“ das Sagen, der eine Klage verhindern könnte. Der Obmann geht auch „zu 99 Prozent“ davon aus, dass das Gesundheitsministerium als Aufsicht die Klage nicht verhindern kann. Ob er laut Geschäftsordnung tatsächlich keinen Gremialbeschluss dafür brauche, werde derzeit noch geprüft. Die Verfassungsklage Maringers wird nicht die einzige bleiben, mehrere andere Institutionen prüfen eine solche ebenfalls. Der Seniorenrat hat eine Klage beim VfGH ebenfalls schon fix angekündigt.