ANÖ Beitrag

14. Oktober 2018

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Neues Ärztegesetz stärkt regionale Gesundheitsversorgung

Ärzte können in Zukunft andere Ärzte anstellen – Kürzere Einsatzzeiten bei Notärzten – Beschlussfassung im Dezember vorgesehen

Wien (OTS) – Zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte können in Zukunft andere Ärzte anstellen, zeigte sich heute, Sonntag, die Gesundheitssprecherin der neuen Volkspartei, Gaby Schwarz, erfreut über das neue Ärztegesetz, das kürzlich in Begutachtung gegangen ist. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 8. November; im Dezember soll das Gesetz im Plenum behandelt werden.

In Ordinationen soll in Zukunft ein Arzt auf Vollzeitbasis angestellt werden können, in Gruppenpraxen bis zu zwei. Dadurch ergibt sich – im Sinne der Patientinnen und Patienten – die Möglichkeit für längere Ordinationszeiten. „Für den Ärztenachwuchs bietet dies die attraktive Möglichkeit, auch im niedergelassenen Bereich zunächst in einem Anstellungsverhältnis zu beginnen. Hausärzte sind für die regionale Gesundheitsversorgung ein wichtiger Faktor. Wir brauchen weiterhin eine wohnortnahe rasche medizinische Versorgung.“ In ländlichen Regionen, in denen Kassenarztstellen nicht nachbesetzt werden können, kann durch die Anstellung einer Unterversorgung entgegengewirkt werden. Die freiberufliche selbstständige Vertretungsmöglichkeit bei Verhinderung des Ordinationsinhabers bleibt erhalten. Ebenso bleibt die freie Arztwahl für die Patientinnen und Patienten gewährleistet. „Diese neue Möglichkeit ist eine absolute Gewinnsituation für alle Beteiligten“, so die Gesundheitssprecherin.

Ebenfalls enthalten ist eine Regelung für einen erleichterten Zugang für eine Notarzttätigkeit für Turnusärzte, deren Ausbildung weitgehend abgeschlossen ist. Diese soll ihnen erlauben, an Einsätzen im Rahmen von organisierten Notarztdiensten, die an Krankenanstalten angebunden sind – unter Voraussetzung einer entsprechenden Ausbildung – auch ohne Anleitung und Aufsicht eines Notarztes eigenverantwortlich teilzunehmen. Die neue Regelung trägt zu kürzeren Einsatzzeiten bei, also bis der Notarzt bei einem Notfall eintrifft. Das ist bei Unfällen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen bzw. Schlaganfällen besonders wichtig.

Schwarz verweist auch auf eine neue Ausbildung für Notärzte. Diese müssen in Hinkunft einen von der Ärztekammer anerkannten Lehrgang mit zumindest 80 Lehreinheiten und mindestens 20 notärztliche Einsätze absolvieren sowie eine Abschlussprüfung machen. „Es war notwendig, hier ein modernes System zur Qualifizierung von Notärzten zu schaffen“, so Schwarz.

Der Gesetzesentwurf umfasst auch eine Neuregelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende sowie die Anerkennung von alternativen Heilverfahren. „Insgesamt ist das Gesetz sowohl für die Berufsgruppe der Ärzte als auch für die Patientinnen und Patienten eine wichtige Reformmaßnahme“, so Schwarz abschließend.