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6. September 2018

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Speicherung der Patientenverfügung in Elga in Begutachtung

Novelle soll auch Laufzeit der Verfügung auf acht Jahre ausdehnen – Künftig einfachere Verlängerung geplant

(ANÖ/APA) Wien – Das Gesundheitsministerium hat am Dienstag eine Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz in Begutachtung geschickt, mit dem die Patientenverfügung künftig zentral in der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga) gespeichert werden kann. Darüber hinaus sieht die Novelle eine Ausdehnung der Laufzeit der Verfügungen von fünf auch acht Jahre sowie Vereinfachungen bei der Verlängerung vor.

Angekündigt hatte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) diese Neuerung bereits im Frühjahr, nun ist der Gesetzesentwurf in Begutachtung gegangen. Bis 2. Oktober können Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgegeben werden.

Nur wenige errichten Patientenverfügungen

Mit der zentralen Speicherung in Elga sollen die Patientenverfügungen für Ärzte und Krankenhäuser einfach abrufbar werden. Mit einer derartigen Verfügung können Menschen eigenständig festlegen, welche medizinischen Behandlungen im Fall eines Unfalles oder einer unheilbaren Krankheit zu unterlassen sind. Die Möglichkeit, etwa lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen, besteht seit 2006, sie wird aber laut Gesetzestext-Erläuterungen nur sehr selten in Anspruch genommen: Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2014 hatten damals nur 4,1 Prozent der in Österreich lebenden Bevölkerung eine Patientenverfügung errichtet.

Um die Hürde etwas zu senken, soll künftig etwa bei der Verlängerung der Patientenverfügung nicht mehr zwingend eine juristische Beratung notwendig sein. Alternativ zur Einbindung eines Rechtsanwalts oder Notars bietet sich für die Zurverfügungstellung der Patientenverfügung in Elga der Weg über die Elga-Ombudsstelle an, heißt es im Entwurf.