Pflegeregress: Finanzreferenten fordern mehr Geld vom Bund

200 Millionen Euro Einnahmenentgang für 2018 – Kritik an Vorlage zur Finanzierung des Palliativ- und Hospizausbaus

Hinsichtlich der Finanzierung von Palliativ- und Hospizeinrichtungen stellten die Länder dem vom Sozialministerium vorgelegten Verwaltungsübereinkommen durchwegs schlechte Noten aus.
Hinsichtlich der Finanzierung von Palliativ- und Hospizeinrichtungen stellten die Länder dem vom Sozialministerium vorgelegten Verwaltungsübereinkommen durchwegs schlechte Noten aus. ©ANÖ/Archiv

(ANÖ/APA). Vandans – Die Finanzreferenten der Länder fordern vom Bund mehr Geld zur Kompensation der Kosten, die den Ländern durch den Wegfall des Pflegeregresses entstehen. In einem ersten Schritt wollen sie für 2018 eine Aufstockung der für den Einnahmenentfall zugesagten 100 Mio. Euro auf das Doppelte. Für die Folgekosten regten die Länder eine 15a-Vereinbarung an, die bereits Mitte 2018 stehen soll.

„Die Abschaffung des Pflegeregresses wird die Pflegelandschaft in ganz Österreich nachhaltig verändern und die Haushalte der Länder und Gemeinden massiv belasten“, betonte der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und Finanzreferent des Landes Vorarlberg, LH Markus Wallner (ÖVP), am Freitag im Anschluss an ein Treffen der Finanzreferenten in Vandans. Nach ersten Erhebungen der Länder sei klar geworden, dass der vom Bund zugesagte Kostenersatz von jährlich 100 Mio. Euro nicht einmal den Einnahmenabgang abdecken werde.

Gespräche aufgenommen

Die Länder hätten sich deshalb einstimmig auf drei Punkte geeinigt: Zum einen fordern sie für 2018 eine sofortige Abgeltung des Einnahmenentgangs von 200 Millionen Euro. Gespräche mit dem Finanzministerium seien bereits im Hintergrund aufgenommen worden. „Die Signale sind keine schlechten“, beteuerte Wallner, der eine gewisse politische Unsicherheit in punkto Regierungsbildung einräumte. Für die Bewältigung der Folgekosten – Mittel dafür seien bisher nicht in Aussicht gestellt worden – regten die Länder eine 15a-Vereinbarung mit dem Bund an. „Dazu sind sicher umfangreiche Verhandlungen nötig“, gab Wallner zu bedenken, machte aber auch die Haltung der Länder deutlich: „Wer anschafft, muss auch zahlen.“ In einem dritten Schritt einigten sich die Länder, den ambulanten Pflegesektor zu stärken, „um die Gesamtentwicklung in vernünftige Bahnen zu lenken“.

Im Zuge der Diskussion der Vereinbarungen zum Finanzausgleich und dessen Umsetzungsstand fanden die Finanzreferenten anerkennende Worte für die zügige Schaffung der erforderlichen bundesgesetzlichen Grundlagen für die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags, einem laut Wallner „wichtigen Anliegen der Länder“. Bei der Übertragung in Landesrecht seien die Länder im Zeitplan. Für Vorarlberg erwartet sich der Landeshauptmann Mehreinnahmen in der Höhe von zwei bis drei Mio. Euro.

Hospiz: „Vorlage überarbeiten“

Hinsichtlich der Finanzierung von Palliativ- und Hospizeinrichtungen stellten die Länder dem vom Sozialministerium vorgelegten Verwaltungsübereinkommen durchwegs schlechte Noten aus. „Die Vorlage muss überarbeitet werden“, brachte es der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz auf den Punkt. Die jetzige Version sei verbürokratisiert, „Investitionen von 2017 können nicht geltend gemacht werden und auch nicht auf Folgejahre übertragen werden“, verwies Wallner auf ein klares Bekenntnis, das im Rahmen des Finanzausgleichs 2016 von Bund, Ländern und den Sozialversicherungsträgern geleistet wurde. „Wer 2017 nichts getan hat, profitiert“, das könne nicht sein, ärgerte sich der Vorarlberger Landeshauptmann. Die österreichweiten Kosten für den Ausbau der Palliativ- und Hospizeinrichtungen bezifferte Wallner mit rund 18 Mio. Euro.

Zu wenig Geld seitens des Bundes orteten die Finanzreferenten auch im Hochwasserschutz und forderten eine Aufstockung der Mittel um 100 Mio. Euro. Bei der Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung bekannten sich die Länder zum vorgesehenen Zeitplan, „2019, allerspätestens 2020 tun wir das“, darauf habe man sich verständigt.