Endlich auch in Österreich: Spezialisierung in Palliativmedizin

(Wien/OTS) – Mit der Schaffung einer Spezialisierung in Palliativmedizin wurde ein wesentlicher Schritt in der qualitätsvollen Weiterentwicklung von Palliativmedizin in Österreich getan

Mit der soeben in der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer beschlossenen Novelle der Spezialisierungsverordnung wurde eine langjährige Forderung der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) erfüllt.

 „Wir haben jahrelang dafür gearbeitet und darum gerungen; viele Menschen und Institutionen haben uns dabei unterstützt – nun können wir uns über diesen Schritt freuen, der für schwerkranke und sterbende Menschen in Österreich äußerst wichtig ist!“ 
(Dr. Harald Retschitzegger )  
  

In vielen europäischen Ländern gibt es diese Spezialisierung in Palliativmedizin bereits seit vielen Jahren, in einigen Ländern wie z.B. Großbritannien seit 1987 sogar als eigenes Fach. Durch langjährige Bemühungen konnte der wichtige Schritt der Spezialisierung nun auch in Österreich erreicht werden – ein Anliegen, welches auch bei der Parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ 2015 als Empfehlung beschlossen worden war.

Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) hat als wissenschaftliche Fachgesellschaft die Spezialisierung seit vielen Jahren immer wieder gefordert und an der Umsetzung gearbeitet. Nun ist diese endlich gelungen. OPG-Präsident Retschitzegger, der sich als einer der Pioniere in Österreich seit 1993 mit Palliativmedizin beschäftigt, ist zufrieden und dankbar: „„Wir haben jahrelang dafür gearbeitet und darum gerungen; viele Menschen und Institutionen haben uns dabei unterstützt – nun können wir uns über diesen Schritt freuen, der für schwerkranke und sterbende Menschen in Österreich äußerst wichtig ist!““

Die Ausbildung zur Spezialisierung dauert 18 Monate, die Novelle tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt können Krankenanstalten und ähnliche Einrichtungen Ansuchen auf Anerkennung als Spezialisierungsstätte stellen.