E-Medikation: Hauptverband zu Geldstrafe verurteilt

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat laut einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts einen Auftrag rechtswidrig vergeben

Der Kostenrahmen betrug 3,15 Millionen Euro, tatsächlich fielen Aufwendungen im Ausmaß von 864.000 Euro an.
Der Kostenrahmen betrug 3,15 Millionen Euro, tatsächlich fielen Aufwendungen im Ausmaß von 864.000 Euro an.

(ANÖ/APA). Wien – Die E-Medikation sorgt wieder einmal für Schlagzeilen: Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist vom Bundesverwaltungsgericht wegen rechtswidriger Auftragsvergabe zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt worden, berichtete das Nachrichtenmagazin „profil“ in der aktuellen Ausgabe. Der Hauptverband will Revision einlegen. Hintergrund ist dem Bericht zufolge ein Pilotprojekt zur Erprobung der Software für die E-Medikation, das der Hauptverband im August 2010 freihändig an die Pharmazeutische Gehaltskasse, eine Schwesterorganisation der Apothekerkammer, vergeben hat. Der Kostenrahmen betrug 3,15 Millionen Euro, tatsächlich fielen Aufwendungen im Ausmaß von 864.000 Euro an.

Das Innsbrucker Unternehmen MedEval brachte gegen die Vergabe Anträge beim Bundesvergabeamt ein. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. In einem Erkenntnis vom Oktober stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das Vergabeverfahren insgesamt „in rechtswidriger Weise ohne vorherige Bekanntmachung bzw. vorherigen Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt“ worden sei. In einem weiteren Erkenntnis von Ende November legte das Gericht die Höhe der Geldstrafe mit 90.000 Euro fest. Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger hieß es gegenüber „profil“, man werde eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof richten.