Beide Nieren verloren: Patientin bekommt 200.000 Euro Schmerzensgeld

Hausärztin hätte Ursachen für einen deutlich erhöhten Blutdruck intensiver auf den Grund gehen müssen

Die damals jugendliche Patienten ist auf eine Dialysebehandlung angewiesen. Sie hat nach Gerichtsangaben mehr als 50 Operationen hinter sich, darunter auch zwei erfolglose Nierentransplantationen.
Die damals jugendliche Patienten ist auf eine Dialysebehandlung angewiesen. Sie hat nach Gerichtsangaben mehr als 50 Operationen hinter sich, darunter auch zwei erfolglose Nierentransplantationen.

(ES/LZ). Hamm . Einer Patientin, die nach unvollständigen Untersuchungen ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat, stehen nach einem Gerichtsurteil 200.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die behandelnde Hausärztin hätte den Ursachen für einen deutlich erhöhten Blutdruck intensiver auf den Grund gehen müssen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az: 26 U 104/14). Bei einer früheren Diagnose der Nierenerkrankung hätte eine, wenn auch geringe Chance einer Heilung bestanden. Zudem hätte die Ärztin nach Auffassung des Gerichts die Familie der damals 15-jährigen Patientin die Dringlichkeit weiterer Untersuchungen klar machen müssen.

Die Hausärztin hatte nach Gerichtsangaben bei der jugendlichen Patientin aus Minden-Lübbecke einen deutlich erhöhten Blutdruck festgestellt, und weitere Blutdruckkontrollen angeordnet. Die Jugendliche habe zu der Zeit unter einer krankhaften Fettsucht gelitten und sehr stark geraucht. Nachdem die Patientin wegen Kreislaufproblemen mehrmals ohnmächtig geworden sei, habe die Ärztin sie zu einem Kardiologen überwiesen. Sie bot den Angaben nach weitere Blutdruckkontrollen an, zu der die Patientin nicht erschien. Die Blut- und Nierenwerte untersuchte die Ärztin nicht.

Nach Einschätzung der Richter hat die Hausärztin nicht genug unternommen, um die Ursache des Bluthochdrucks der Patientin zu klären. Nach den Ohnmachtsanfällen sei nach Einschätzung eines Facharztes sogar eine Untersuchung im Krankenhaus nötig gewesen. Eine Überweisung an andere Ärzte ohne weitere eigene Untersuchungen reiche nicht aus. Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.