Ärztekammer: Gesundheitswesen aus TTIP- Freihandelsabkommen ausklammern

Schreiben  an österreichische EU-Abgeordnete – Nationale Souveränität in Gesundheitsfragen verteidigen – Hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards in Europa schützen

„Die Österreichische Ärztekammer erachtet es daher als unabdingbar, dass das Europäische Parlament diese Grundsätze beachtet und besonderes Augenmerk auf den Schutz der europäischen Gesundheitssysteme  legt", meinte ÄK-Präsident Artur wechelberger
„Die Österreichische Ärztekammer erachtet es daher als unabdingbar, dass das Europäische Parlament diese Grundsätze beachtet und besonderes Augenmerk auf den Schutz der europäischen Gesundheitssysteme legt“, meinte ÄK-Präsident Artur Wechelberger in einer Aussendung

(ES/OÄK). Die Österreichische Ärztekammer  (ÖÄK) begrüßt die Mittwoch  in einem Bericht erfolgte Festlegung des EU-Parlamentes, das Gesundheitswesen aus dem mit den USA geplanten Freihandelsabkommen TTIP auszunehmen. Das durch das Parlament in dieser Frage erteilte Verhandlungsmandat entspreche einer Forderung, die die Ärztekammer Anfang Juli in einem Schreiben an die österreichischen EU-Abgeordneten gerichtet hatte. Im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen gelte es nun, die nationale Souveränität zu verteidigen sowie die hohen Qualitäts-und Sicherheitsstandards in Europa und Österreich zu schützen, verlautete  es Freitag in einer Presseaussendung der ÖÄK.

Ziel des in den letzten Monaten heißdiskutierten völkerrechtlichen Vertrages ist der Abbau von Handelshemmnissen mit einer weitgehenden Angleichung von Normen und Standards.  Bei Übertragung dieser Absicht auf den Gesundheitssektor befürchtet die ÖÄK negative Auswirkungen durch die potenzielle  Aufweichung von Qualifikationen der Gesundheitsberufe und eine  Verminderung der Schutz- und Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten und Medikamenten.

Die Integration des Gesundheitswesens in das Freihandelsabkommen mit den USA wäre laut ÖÄK zum Nachteil Europas und seiner hohen qualitativen und sozialen Standards in der Gesundheitsversorgung.  Sie führte nach Ansicht der ÖÄK zur Aushebelung der gesundheitspolitischen Selbstbestimmung Österreichs. Doch seien gerade Gesundheitsdienst-leistungen besonders sensibel und schützenswert, da sie sich auf das Allgemeinwohl bezögen, weshalb sie  auch nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden könnten.

„Die Österreichische Ärztekammer erachtet es daher als unabdingbar, dass das Europäische Parlament diese Grundsätze beachtet und besonderes Augenmerk auf den Schutz der europäischen Gesundheitssysteme  legt“, heißt es wörtlich in dem von ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger an die heimischen EU-Abgeordneten adressierten Schreiben. Die EU-Mitgliedstaaten müssten jedenfalls in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Gefordert sei daher auch eine entsprechende Klarstellung, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und Gesundheits-dienstleistungen finde.

Ablehnung außergerichtlicher Investoren-Streitbeilegung

Die ÖÄK vertritt zudem die Meinung, dass der Abbau von Handelsbarrieren im Arzneimittelbereich für US-amerikanische Investoren vorteilhaft wäre. Negativ davon betroffen wären indes nationale und EU-weite Regulierungen hinsichtlich der Erzeugung, der Zulassung und der Vermarktung von Medikamenten und Medizinprodukten, die bisher besondere Sicherheitsstandards einzuhalten hätten. Das gelte im Übrigen auch generell für die Verarbeitung von potenziell gesundheitsgefährdenden Substanzen, bei denen wie bei pharmazeutischen Produkten die Einhaltung von Auflagen, die dem Gesundheitsschutz dienen, sichergestellt werden müsste. Geplante außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Freihandelsabkommen – Instrumente der Investor-Staat-Streitbeilegung – seien daher abzulehnen. Diese könnten US-Firmen anstreben, wenn sie einen Schaden durch qualitative Handelsbarrieren bei Gesundheitsprodukten beklagen.