Rundfunkgebühren – Befreiung/Fernsprechentgelt – Zuschuss/Ökostrompauschale – Befreiung

Allgemeine Informationen

Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an das GIS geschickt. Wird der Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit bzw. erhalten Sie für maximal 60 Monate den Zuschuss. Beantragen Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser Antrag positiv erledigt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten müssen.

Bezieherinnen und Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt können sich auch von der Bezahlung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreien lassen. Die Einlösung des Zuschusses zum Fernsprechentgelt ist nur für Festnetztelefone sowie Handys bestimmter Telefonanbieter, die auf der Homepage der GIS aufgelistet sind, möglich.

Voraussetzungen

Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Genauere Informationen finden sich auf den Seiten des zuständigen Gebühren Info Service (GIS). Außerdem müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

Pflegegeld
Pension
Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
Studienbeihilfe
Sozialhilfe oder Ähnliches

Zuständige Stelle

Das Gebühren Info Service (GIS)
Erforderliche Unterlagen

Antragsformular
Kopie der Bestätigung der Meldung aller Personen im Haushalt
Für gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen: zusätzlich
Aktuelles fachärztliches Attest
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
(Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen können nur die Gebührenbefreiung der Fernsehempfangeinrichtungen beantragen.)
Für Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher: zusätzlich
Aktueller Kontoauszug bzw. Pflegegeldbescheid
Bei Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr bzw. für Zuschuss zum Fernsprechentgelt: Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Für Pensionistinnen/Pensionisten: zusätzlich
Aktueller Kontoauszug bzw. Pensionsbescheid
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
Für Bezieherinnen/Bezieher des Kinderbetreuungsgeldzuschusses: zusätzlich
Nachweis über den Kinderbetreuungsgeldzuschuss
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
Für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen des Arbeitsmarktservice: zusätzlich
Taggeldbestätigung bzw. Bescheinigung des AMS
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
Für Zivildiener: zusätzlich
Kopie des Zuweisungsbescheids
Nachweis über Bezug von Familienunterhalt
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
Für Landwirtinnen/Landwirte: zusätzlich
Kopie des Bezugs der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und nationale Beihilfe
Kopie des Einheitswertbescheides
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Für Mindestsicherungsempfängerinnen/Mindestsicherungsempfänger: zusätzlich
Kopie der Leistungen aus der Sozialhilfe
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
Für Studierende, Schülerinnen/Schüler: zusätzlich
Kopie des Studienbeihilfebescheides bzw. der Schülerbeihilfe
Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Kopien)
Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe

HINWEIS
Das Antragsformular liegt bei Filialen der Raiffeisenbank, in den Gemeindeämtern, den Magistratischen Bezirksämtern in Wien oder direkt beim GIS auf. Auf der Seite des GIS können Sie mittels einer Abfrage ermitteln, wo das Formular in Ihrer Nähe erhältlich ist. Das ausgefüllte Formular ist mit allen notwendigen Unterlagen an folgende Adresse zu senden: GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien.

Zum Formular