Arbeitslosenunterstützung

Alles zum Arbeitslosengeld

Alle unselbstständigen Erwerbstätigen und freien DienstnehmerInnen haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 405,98 Euro (Stand 2015) lag.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen können, hängt von folgenden Faktoren ab:

Wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren (d.h. Sie müssen über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben).
Wie alt Sie sind, wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld brauchen

Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragen und über 25 Jahre alt sind, müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
Wenn Sie schon öfter Arbeitslosengeld gebraucht haben

Wenn Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme. In diesem Fall bekommen Sie Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
Antrag stellen beim Arbeitsmarktservice

Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am besten sofort und persönlich beim Arbeitsmarktservice, denn das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt. Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. Ihren ständigen Aufenthalt haben. Wenn Sie den Antrag zurückbringen, müssen Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, sofern Ihr Arbeitgeber die An- und Abmeldung nicht elektronisch via Internet abwickelt (ELDA).
Die Arbeitsbescheinigung enthält Angaben zu:

Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses
Beendigungsart und
Ansprüchen wie Kündigungsentschädigung

Die Art, wie Sie Ihren Job beenden, beeinflusst den Beginn des Arbeitslosengeldbezugs: Eine „schuldhafte“ Beendigung (fristlose Entlassung) oder freiwillige Lösung des (freien) Dienstverhältnisses führt dazu, dass Sie für die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld erhalten.
Wenn Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt wird

In folgenden Situationen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

Zum Beispiel:

wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen war
wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten
wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht
während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
während eines Auslandsaufenthaltes – sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen

Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung, d.h. der Beginn des Bezuges wird verschoben. Die Bezugsdauer wird aber nicht verkürzt. Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung zu erhalten

So wird das Arbeitslosengeld berechnet

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Ergänzungsbetrag bis 60% bzw. 80% des täglichen Nettoeinkommens. Und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist.
Familienzuschlag

Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag, der täglich € 0,97 beträgt. Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag bis zu 80% des täglichen Nettoeinkommens.

Kann ich zum Arbeitslosengeld dazu verdienen?

Melden Sie dem AMS jede Erwerbstätigkeit. Tun Sie das nicht und werden Sie bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen, so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde. Sie verlieren dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit. Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen.

Sie können bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“ dazu verdienen, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt werden. 2015 beträgt diese Geringfügigkeitsgrenze 405,98 € brutto monatlich bzw. 31,17 € täglich.
Auszahlung des Arbeitslosengeldes

Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats. Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto bzw. per Post. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe.

Abfertigung & Arbeitslosengeld

Die Auszahlung einer Abfertigung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
Zeiten der Arbeitslosigkeit als Pensionszeiten

Für Personen, die vor dem 1.1.2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Bezugszeiten als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.

Für jüngere Personen gelten ab 1.1.2005 die Bezugszeiten als Beitragszeiten.

Die Beitragszeiten, die Sie während eines Arbeitslosengeldbezuges erwerben, werden allerdings nur mit 70% der Beitragsgrundlage, die für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen wurde, bewertet. Zeiten des Bezuges von Notstandshilfe werden mit 95 bzw. 92% von den 70% bewertet.

Haben Sie nur auf Grund der Anrechnung des Partnereinkommens keinen Anspruch auf Notstandshilfe, können Sie – wenn Sie nach dem 31.12.1954 geboren sind – Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erwerben. Für Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren sind, gelten diese Zeiten als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.