Beihilfe zum Suizid soll Ärzten und Angehörigen in Ausnahmefällen gestattet werden. Ärztevertreter und ÖVP sind dagegen, die SPÖ will die Vorschläge diskutieren

(ES/DS). Wien – Die Stellungnahme der Bioethikkommission zu „Sterben in Würde“ umfasst 31 Seiten, doch was den meisten Diskussionsstoff birgt, passt beinahe auf ein A4-Blatt: das Kapitel „Assistierter Suizid“. Darin hält die Kommission, die sich parallel zur parlamentarischen Enquete mit dem Thema „Würde am Ende des Lebens“ befasste, fest, dass die Mehrheit ihrer Mitglieder eine Reform des Paragrafen 78 Strafgesetzbuch empfiehlt. Dieser stellt die „Mitwirkung zum Selbstmord“ unter Strafe: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen“, steht da.
16 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission halten es für angebracht, unter bestimmten Umständen volljährigen, einwilligungsfähigen Personen Assistenz zum Suizid zu erlauben – also „für Angehörige und persönlich nahe stehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten“. Strafrechtler Alois Birklbauer sieht mit dem aktuellen Paragrafen „große Rechtsunsicherheit“ gegeben. So kam es bereits zu Verfahren wegen der Begleitung Kranker zu einem Sterbehilfeverein ins Ausland.
Ein Teil der Ethikkommission wünscht keine Reform des Paragrafen 78: Unter anderem, weil es – wie Moraltheologe Walter Schaupp ausführte – schwierig sei, Ausnahmen so zu regeln, dass sie Ausnahmen bleiben.
Klares Nein der Enquete
Ein klares Nein zur Suizid-Assistenz kam am Donnerstag erneut von der parlamentarischen Enquetekommission, die sich 2014 im Rahmen der politischen Debatte ums Sterbehilfeverbot konstituierte. Deren Vorsitzende Gertrude Aubauer lehnt „Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung wie schon bisher ab“. Nötig seien der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich und eine Stärkung der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. In diesen Punkten herrscht mit der Ethikkommission wiederum Einigkeit.
Auch die Ärztekammer ist gegen „assistierten Selbstmord“. Es gebe „zeitlose ethische Bindungen, die die Aufgabe der Ärzteschaft nicht in der Herbeiführung des Todes kranker Menschen sehen“, hieß es. Auch Franz-Joseph Huainigg, Vorsitzender der ÖVP-Fraktion, lehnt Suizid-Beihilfe ab. Ausnahmeregelungen für Härtefälle seien in den Niederlanden „der Ausgangspunkt für eine Euthanasie-Gesetzgebung“ gewesen, „die in die falsche Richtung geht“. Dort sei die Ausnahme zum Regelfall geworden.
SPÖ für „ernsthafte“ Diskussion
Darauf reagierte die SPÖ mit vehementer Zurückweisung: „Ein so sensibles Thema wie Sterben in Würde mit NS-Gedankengut in Zusammenhang zu bringen ist auf das Schärfste zurückzuweisen“, sagte der SPÖ-Abgeordnete Hannes Jarolim und warnte vor Polemiken. Es brauche nun eine „ernsthafte“ Diskussion.
Genau das ist das Ziel der Ethikkommission: Deren Vorsitzende Christiane Druml sagte auf die Frage, für wie realistisch sie eine Umsetzung der Empfehlungen hält: „Es geht jetzt vor allem einmal darum, dass darüber in der Öffentlichkeit diskutiert wird.“