Die Bereitschaft, im Todesfall Organe zu spenden, könnte künftig auf der Versichertenkarte vermerkt werden. Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Damit will er den Mangel an verfügbaren Organen entschärfen.

Motionärin Viola Amherd (CVP/VS) verwies darauf, dass gemäss Umfragen zwar 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu einer Organspende bereit seien, jedoch nur wenige tatsächlich einen Spenderausweis auf sich tragen. So gehe ein grosses Potenzial an Spendeorganen verloren.
Das könnte dadurch verbessert werden, dass auf der Versichertenkarte die Bereitschaft oder die Ablehnung einer Organspende festgehalten würde, argumentierte Amherd. Möglich solle auch sein, auf der Karte zu vermerken, dass noch kein Entscheid getroffen wurde. „Das ist eine einfach zu realisierende und erfolgversprechende Massnahme.“
Der Bundesrat sieht dies jedoch anders. Im Gegensatz zur Versichertenkarte könne der heutige Spenderausweis rasch und eigenhändig geändert werden, gab Gesundheitsminister Alain Berset zu bedenken. Zudem verwies er auf den Aktionsplan „Mehr Organe für Transplantationen“ von Bund und Kantonen. Dieser bringe mehr als eine einzelne Massnahme, zeigte sich Berset überzeugt.
Diese Argumente verfingen im Nationalrat jedoch nicht: Die Motion wurde mit 92 zu 43 Stimmen bei 45 Enthaltungen angenommen. Der Vorstoss geht nun in den Ständerat. Dieser hatte in der vergangenen Wintersession einen ähnlich lautenden Vorstoss von Luc Barthassat (CVP/GE) knapp abgelehnt.
Ende 2013 warteten in der Schweiz 1274 Personen auf ein Organ, im Jahr zuvor waren es 1165 gewesen. 73 Menschen auf der Warteliste starben letztes Jahr, weil kein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung stand.