
Nach 2007 galt in der Schweiz aufgrund des neuen Transplantationsgesetzes die Organspende nach Herzstillstand als verboten.
(ES/NZZ). Ende 2011 wurde dieses Verfahren aber punktuell wieder eingeführt, nachdem Rechtsgutachten des Bundesamts für Gesundheit wie auch der Akademie der medizinischen Wissenschaften dies für zulässig erklärten. Am Donnerstag hat der «Tages Anzeiger» nun Zahlen zur Anwendung dieses Verfahrens veröffentlicht. Demnach wurden 2013 bereits 12 Organspender nach einem Herzstillstand erfasst, nachdem dieser Wert im Jahr 2012 noch erst bei 7 gelegen hatte. Hirntote machen mit 98 Fällen aber weiterhin den grössten Anteil an den Organspendern in der Schweiz aus. Führend bei dieser neu eingeführten Methode ist das Universitätsspital Zürich, aber auch am Unispital Genf sowie am Kantonsspital St. Gallen wird sie angewandt.
Zahl dürfte weiter zunehmen
Das Potenzial der Organspende nach Herzstillstand ist damit nicht ausgeschöpft. Die Methode wird nämlich derzeit meist nur für die Nieren angewendet. Andere Organe werden durch den Kreislaufzusammenbruch der Patienten meist stark geschädigt. Allerdings gibt es Bestrebungen, zunehmend auch Lunge, Leber und Bauchspeicheldrüse zu verpflanzen. Das Universitätsspital Zürich ist dabei führend, wie der «Tages Anzeiger» berichtet. So dürfte die Organentnahme bei den sogenannten «Non-Heart-Beating-Donors» zunehmen.
Weiterhin Kritik
Für einzelne Medizinethiker bleibt die Organentnahme bei einem Herzstillstand weiterhin heikel, weil, so die Argumentationen, damit faktisch bereits zu Lebzeiten über einen urteilsunfähigen Patienten entschieden wird. Ausserdem wird von einzelnen Ethikern kritisiert, dass dabei zu früh invasive Massnahmen in den Körper der Spender durchgeführt würden. Seitens der Organisation Swisstransplant wird aber beteuert, dass in den Schweizer Spitälern die Katheter zur Kühlung der Organe, wenn überhaupt, nur nach der Feststellung des Herz- und Hirntods eingeführt würden. Auch sei es nicht so, dass bei Herzstillstands-Patienten ein grösserer Zeitdruck für die Angehörigen bestehe, über eine Organspende zu entscheiden. Wie Swisstransplant-Chef Franz Immer gegenüber der NZZ erklärt, komme es erst bei der eigentlichen Organentnahme dann, verglichen mit der Situation bei Hirntoten, zu einem Wettlauf gegen die Zeit, um die Organe möglichst rasch und gut kühlen zu können. Daher seien auch in Zukunft derartige Organentnahmen nur in sehr grossen Spitälern möglich, die über entsprechende personelle Reserven verfügten.
Erst im Januar hatte die Stiftung Swisstransplant die tiefe Zahl von Organspenden beklagt. Mit 13,7 Spendern pro Million Einwohner pro Jahr zähle die Schweiz nur gerade halb so viele Spender wie die Nachbarländer Frankreich, Österreich und Italien. Dieses tiefe Zahl habe Konsequenzen: mit 73 Todesfällen von Menschen, die auf der Warteliste standen, sei es dabei zu einem Anstieg von beinahe 40 Prozent gekommen. Derzeit warten laut Swisstransplant rund 1270 Menschen auf ein Organ, was einer Zunahme von knapp 10 Prozent innert Jahresfrist entspricht.