
Der tragische Tod einer 81-jährigen Pensionistin löst Diskussionen um Krankentransporte aus. Die Frau war am 21. Februar auf der Fahrt von einem Klagenfurter Arzt zurück in ihr Heim nach Obergreuth bei Tainach verstorben.
(ES(KZ). Diese Fahrt wird ein Taxifahrer aus Grafenstein nie vergessen. Am Freitag, den 21. Februar, erhielt er den Auftrag, eine Dialyse-Patientin von einem Klagenfurter Arzt zurück in ihr Heim nach Obergreuth bei Tainach, in der Gemeinde Völkermarkt, zu chauffieren. Die 81-Jährige nahm auf der Rückbank des Taxis Platz. In der Pischeldorfer Straße sah der Lenker durch einen Blick in den Rückspiegel, wie die Frau plötzlich das Bewusstsein verlor und zur Seite kippte. Der Taxilenker drehte sofort um und fuhr zur Notaufnahme ins Klinikum. Im Schockraum verloren die Ärzte den Kampf um das Leben der chronisch Kranken.
Was wäre gewesen, wenn die Frau mit einem Rettungstransportwagen, begleitet von zwei voll ausgebildeten Sanitätern, überstellt worden wäre? Darüber wollen weder Intensivmediziner noch Nierenfachärzte spekulieren. Fest steht, dass nach der geltenden Gesetzeslage Rettungstransporte klar geregelt sind. Diese dürfen nur von autorisierten Rettungsdiensten mit entsprechend fachspezifisch geschultem Personal durchgeführt werden. Krankentransporte sind dagegen „frei“. Die Pflichtversicherungen zahlen feste Kilometersätze. Ob gewerbliche Fuhrunternehmen oder private macht keinen Unterschied. Vor allem Krebspatienten, die kärntenweit täglich zu Hunderten zu Strahlentherapien gebracht werden oder aber Dialyse-Patienten, die bis zu dreimal pro Woche zur Blutwäsche müssen, stellen ein Gros der Krankentransporte. „Gerade für diese Personen brauchen wir klare gesetzliche Regelungen, dass diese nur von Rettungsdiensten transportiert werden dürfen“, fordert Rotkreuz-Landesrettungskommandant Georg Tazoll.