Nach dem Tod eines Dialyse-Patienten, der ohne Operation an einem Darmverschluss in Graz starb, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 13 Ärzte der Uniklinik. Ein neues Gutachten belaste die Mediziner schwer, berichtet die „Kleine Zeitung“.
(ES/KZ) Der 48-Jährige verstarb am 5. Oktober 2012 an der Uniklinik Graz. Er hatte auf eine Bauchoperation gewartet – sein Eingriff wurde aber wegen anderer Akutfälle verschoben.
„Durch das Versäumen des indizierten Operationszeitpunktes ist es zur Darmperforation, zum Schock und zum Tod gekommen“, heißt es in dem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen chirurgischen Teil-Gutachten.
Dass es in der chirurgischen Abteilung zu Engpässen bei den OP-Teams und damit oft zu Verschiebungen kommt, ist in der Steiermark lange bekannt. Chirurgen machten mehrmals darauf aufmerksam.
Gernot Brunner, ärztlicher Direktor der Uniklinik, will aufgrund des laufenden Verfahrens keinen Kommentar abgeben. Er sagte lediglich zur „Kleinen Zeitung“: „Wir haben Interesse an lückenloser Aufklärung und Transparenz und werden alles beitragen, um das zu unterstützen.“
Detail am Rande: Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Hansjörg Bacher gab es „einen Einstellungsantrag des Anwalts der beschuldigten Ärzte“ – damit das Verfahren beendet wird.
Die Staatsanwaltschaft gab ein chirurgisches Teilgutachten und ein technisches Gutachten in Auftrag. Darauf entschied das Gericht, dass „aufgrund der neuen Erkenntnisse in den Gutachten das Verfahren nicht eingestellt wird“. Bacher: „Wir ermitteln gegen 13 Ärzte wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung und auch gegen den Spitalsträger Kages.“
Im technischen Gutachten ist übrigens zu lesen, dass „keine Anzeichen von Manipulation gefunden“ worden seien. Dass es zahlreiche Zugriffe nach dem Tod des Patienten auf die Patientendaten gab, ist aktenkundig.
Manipulationen im Akt?
Angemerkt wird im Gutachten, dass einige Änderungen im Krankenakt „nicht nachvollziehbar“ seien. Ein Arzt sagte dazu aus, dass die Änderungen nicht von ihm durchgeführt worden seien, sondern von einer anderen Person, die seine Zugangsdaten verwendet hätte. Diese Person hätte Zugang zum versperrten Raum gehabt, wo der Computer stand. Dies wird von Experten bezweifelt.