Obergrenze für Rezeptgebühren

Derzeit zahlt man für jedes Krankenkassen-Medikament in der Apotheke eine Rezeptgebühr von EUR 5,55. Eine Befreiung gab es bisher nur für  Personen mit geringem Einkommen (unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz), die entweder eine Ausgleichszulage bezogen haben oder aufgrund eines Antrags wegen eines Einkommens unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz befreit wurden. Beide Regelungen werden auch in Zukunft gelten. Nun hat […]