ANÖ Beitrag

7. Oktober 2018

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Einführung von Selbstbehalten durch die Kassenreform möglich

Die Krankenkassen warnen vor generellen Selbstbehalten bei Kernleistungen, das Sozialministerium beruhigt

(ANÖ/APA). Wien – Die Sozialversicherungsreform erleichtert die Einführung von Selbstbehalten im Gesundheitssystem. Dies berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ unter Berufung auf den Begutachtungsentwurf der Regierung. Durch den Wegfall des Ausgleichsfonds der Sozialversicherungsträger und die den Kassen zusätzlich aufgebürdeten Kosten von mehreren 100 Millionen Euro könnten neue Einnahmen notwendig werden.

Laut dem türkis-blauen Gesetzeskonvolut braucht es künftig in der Konferenz des neuen Dachverbands der Sozialversicherungsträger keine Einstimmigkeit mehr für die Einführung von Selbstbehalten. Sieben von zehn Stimmen reichen, wenn in einer ersten Abstimmungsrunde kein gültiger Beschluss zustande kommt.

Die Gebietskrankenkassen, die zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert werden, haben künftig im Dachverband zwei Stimmen. Je zwei Stimmen entfallen auf die weiteren Träger – die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahnen und Bergbau, die Sozialversicherung der Selbständigen, die Pensionsversicherungsanstalt und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Insgesamt werden in der neuen Struktur Dienstgebervertreter die Mehrheit im Dachverband stellen. Die Einführung von Selbstbehalten könnte auch gegen den Willen der Gebietskrankenkassen beschlossen werden.

Sozialministerium beruhigt

„Sobald diese Zentralisierung samt neuen Machtverhältnissen in Kraft ist, wird es sehr rasch generelle Selbstbehalte bei Kernleistungen der Krankenversicherung geben“, warnte deshalb der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, in den „Oberösterreichischen Nachrichten“. Wer bei einer der neun Gebietskrankenkassen versichert ist, muss bei Kernleistungen wie Arztbesuch, Zahnbehandlung oder Behandlungen in Ambulanzen keinen Selbstbehalt bezahlen. Selbstständige, Beamte, Eisenbahner oder Bauern zahlen schon jetzt Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe.

Im Sozialministerium ist man indes um Beruhigung bemüht. Da für die Erlassung einer solchen Verordnung die Genehmigung der Sozialministerin erforderlich ist, „kann jedenfalls für diese Legislaturperiode die Einführung von Selbstbehalten für die bei der ÖGK Anspruchsberechtigten seitens der Frau Bundesministerin ausgeschlossen werden“, hieß es aus dem Büro der zuständigen FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein.

Kosten für Kassenfunktionäre

Wie berichtet geht aus einer parlamentarische Anfragebeantwortung durch das Sozialministerium hervor, dass die Kosten für die Gremien der Selbstverwaltung nur 0,009 Prozent der Gesamtausgaben der Sozialversicherungen betragen. Sitzungsgelder, Funktionsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten für Kassenfunktionäre betrugen im Vorjahr gerade einmal 5,67 Millionen Euro, während der Gesamtaufwand der Sozialversicherungen 61,57 Milliarden ausmachte. Die Regierung hatte bei der Präsentation der Reform die hohen Kosten für die Sozialversicherungsfunktionäre beklagt und von einer „Funktionärsmilliarde“ gesprochen, die man für die Patienten freischaufeln wolle. In den Sozialversicherungen wirft man der Regierung deshalb Populismus vor.