Lehrpraxen für Jungmediziner: Neues Finanzierungsmodell komm

Bund, Länder, Sozialversicherungen und Ärzte teilen sich Ausbildungskosten für angehende Allgemeinmediziner nach einheitlichem Schlüssel – Lösung gilt vorerst für die Jahre 2018 bis 2020

(ANÖ/APA). Salzburg/Wien – Die neun Bundesländer haben nun einem gemeinsamen Modell zur Finanzierung von Lehrpraxen für Allgemeinmedizin zugestimmt. Die anfallenden Ausbildungskosten werden für die Jahre 2018 bis 2020 nach einem einheitlichen Schlüssel aufgeteilt. In Ausbildung stehende Ärzte bekommen damit die Möglichkeit, nach der Praxis in einem Krankenhaus weitere sechs Monate bei einem Hausarzt mitzuarbeiten.

Jeweils 32,5 Prozent der Kosten tragen die Länder und die Sozialversicherungen, 25 Prozent kommen vom Bund und zehn Prozent übernimmt der Inhaber der Lehrpraxis, teilte der Salzburger Gesundheitsreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) am Montag per Aussendung mit. Der Beitrag des Bundes ist dabei mit insgesamt vier Millionen Euro für die drei Jahre gedeckelt. Formal notwendig sei noch ein Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission.

Ab Mitte 2018 verpflichtend

Stöckl gilt als eine der treibenden Kräfte am Weg zu einer österreichweit einheitlichen Lösung, griff freilich mit dem heute kommunizierten Modell einem für morgen, Dienstag, angekündigten Medientermin von Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in Wien vor.

Momentan ist die Lehrpraxis für angehende Allgemeinmediziner freiwillig. Ab Mitte 2018 wird sie jedoch für die ersten Ärzte, die ihre Ausbildung nach der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung absolvieren, verpflichtend. Sie müssen dann nach der 27-monatigen Praxis in einem Krankenhaus ein halbes Jahr in einer allgemeinmedizinischen Praxis mitarbeiten – und sich von einem Hausarzt jene für das Fach relevanten Inhalte aneignen, die in einem Spital oft zu kurz kommen.