Oberösterreich Beitrag

15. Jänner 2018

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Organspende: Selbsthilfeverbände kritisieren Transplantationsgesetz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Transplantation und Organspende beklagt Mängel im Transplantationsgesetz.

(ANÖ/epd). „Die Arbeit der Transplantationsbeauftragten ist nicht ausreichend geregelt“, sagte Burkhard Tapp von der Arbeitsgemeinschaft, in der drei große Selbsthilfeverbände zusammengeschlossen sind, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Transplantationsbeauftragte sollten in den Krankenhäusern potenzielle Organspender erkennen und melden. Weil Ärzte oder Pflegekräfte das Amt aber zusätzlich zu ihrer Tätigkeit übernähmen, bleibe ihnen kaum Zeit dafür.

Seit 2012 müssen alle deutschen Krankenhäuser mit einer Intensivstation einen Transplantationsbeauftragten benennen. Inwiefern dieser für seine Aufgabe freigestellt und weitergebildet wird, müssen die Bundesländer regeln. Das sei bislang aber nur in Bayern geschehen, erklärte Tapp. Gleichzeitig sei dort im Vergleich zum Vorjahr auch die Spenderzahl bis Ende Oktober um 19 Organspender gestiegen. „Die anderen Länder arbeiten seit fünf Jahren an den Gesetzesentwürfen“, klagte Tapp, der den Zusammenschluss vom Bundesverband der Organtransplantierten, dem Bundesverband Niere und der Lebertransplantierte Deutschland vertritt.

Kaum Kapazitäten

Ihm zufolge liegen die Gründe für die abnehmenden Spenderzahlen nicht an der niedrigen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung. „Die gesamte Arbeitsbelastung in den Krankenhäusern ist so hoch, dass Transplantationsbeauftragte kaum über freie Kapazitäten für ihre Aufgabe verfügen“, erklärte der 61-Jährige, dem selbst beide Lungenflügel transplantiert wurden. „Es bleibt häufig zu wenig Zeit, sich um Organspende zu kümmern.“

Hinzu komme, dass die Motivation, das Amt des Transplantationsbeauftragten zu übernehmen, niedrig sei. Denn die meisten Bundesländer sehen laut Bundesarbeitsgemeinschaft Transplantation und Organspende in ihren Gesetzesentwürfen nicht vor, die Kosten für die Weiterbildung der Beauftragten zu übernehmen. Demnach wollen zum Beispiel Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern die Beauftragten zwar für Fortbildungen freistellen, diese aber nicht bezahlen.

Amt nicht beliebt

Fünf Bundesländer wie Thüringen oder Rheinland-Pfalz sähen für die Beauftragten nicht einmal eine Freistellung für Weiterbildungen vor, erklärte Tapp. Bayern hingegen gewährleiste den Ärzten beide Optionen. „Das Amt ist nicht unbedingt beliebt“, erklärte Tapp. Deshalb bestimme meist die Klinikleitung einen Angestellten, der das Amt übernimmt.

Die in Bockenem bei Hildesheim ansässige Bundesarbeitsgemeinschaft Transplantation und Organspende fordert den Gesetzgeber auf, dem Bund die Zuständigkeit für die Transplantationsbeauftragten zu übertragen, statt sie weiter bei den Ländern zu belassen: „Organentnahmen und Transplantationen machen an Ländergrenzen nicht halt.“