Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Vieles muss noch umgesetzt werden in Österreich

Wien (OTS) – Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wurde von der Generalsversammlung der Vereinten Nationen erstmalig am 3. Dezember 1993 ausgerufen. Heuer fordert der Österreichische Behindertenrat am Tag der Menschen mit Behinderungen speziell die Verhandlerinnen und Verhandler für eine neue Bundesregierung auf, Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und umzusetzen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich seit dem Jahr 2008 gültig und legt dar, wie Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen auszulegen sind. Die Konvention orientiert sich am sozialen Modell von Behinderung. In allen Lebensbereichen sind die Grundprinzipien Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und Partizipation zu beachten. Eine umfassende Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes und Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Diese umfasst physische, kommunikative, soziale, intellektuelle, ökonomische, institutionelle Barrierefreiheit und schließt auch die Digitalisierung mit ein. Eine weitgehend barrierefreie Umwelt kommt darüber hinaus allen Menschen zugute. Um Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben, wie Persönliche Assistenz und Unterstützungsleistungen für alle Menschen mit Behinderungen in Beruf und Freizeit österreichweit zu garantieren, soll deren Finanzierung durch einen Inklusionsfonds abgesichert werden. Der Inklusionsfonds kann vom Bund und den Ländern gespeist werden.

Die Bereitstellung eines inklusiven Bildungssystems – vom Kindergarten an bis hin zu den Universitäten – ist der Grundpfeiler für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Derzeit sind Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit und in Folge von Armut betroffen. „Alle Menschen mit Behinderungen haben jedoch ebenso das Recht auf Arbeit und somit das Recht ihren Lebensunterhalt zu verdienen“ sagt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates. Auch soll das Taschengeld, das Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten erhalten, durch eine Entlohnung mit entsprechender sozialversicherungsrechtliche Absicherung abgelöst werden. Pflegebedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen ist als finanzielles Lebensrisiko gesetzlich abzusichern. Im Bereich der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation sollen ein durchgängiger Rechtsanspruch auf Leistungen festgeschrieben und klare Zuständigkeitsregelungen erreicht werden. Dazu gehört auch, dass durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen die Hilfsmittelfinanzierung und Hilfsmittelausgabe sichergestellt und vereinheitlicht werden. Menschen mit Behinderungen sollen unbürokratisch ihre benötigten Hilfsmittel erhalten, damit eine umfassende Teilhabe an unserer Gesellschaft möglich ist.