Pimärversorgung: Ärzte loben „wesentliche Verbesserungen“

Ärztekammer-Vizepräsident Steinhart will aber noch einige Änderungen – Auch Grüne sehen noch Lücken

(ANÖ/APA). Wien – Auch der bisher schärfste Kritiker in der Ärztekammer, der Obmann der niedergelassenen Ärzte und Vizepräsident Johannes Steinhart, ist mit dem am Freitag in Begutachtung gegangenen Gesetzesentwurf für die medizinische Primärversorgung nun weitgehend zufrieden. Die Ärztevertretung habe sich in zentralen Punkten durchgesetzt und „wesentliche Verbesserungen“ erreicht, sagte Steinhart am Montag.

Allerdings nannte Steinhart in einer Aussendung ebenso wie zuvor auch schon Präsident Artur Wechselberger einige Punkte, die die Ärztekammer noch geändert haben will. Zum Beispiel die Definition einer Obergrenze für Primärversorgungseinheit pro Versorgungsregion, um den Erhalt der Hausärzte in Einzelordinationen sicher zu stellen.

Möglichkeit zur Anstellung

Auch eine Möglichkeit zur Anstellung von Ärzten bei Ärzten hätte die Standesvertretung noch gerne. Außerdem fehle eine verbindliche Klarstellung, dass Ambulatorien der Krankenkassen keine besseren Tarife als Ärzten angeboten werden dürfen. Weiter aufrecht ist auch die Forderung nach mehr Geld für den Ausbau der Primärversorgung, weil die vorgesehenen 200 Millionen Euro kein frisches, sondern nur umverteiltes Geld seien.

Mit ihren zentralen Forderungen habe sich die Ärztekammer aber bereits durchsetzen können, zeigte sich Steinhart zufrieden. So solle es keine Primärversorgungseinheit (PVE) außerhalb von Gesamtverträgen geben. Der Gesetzesentwurf sehe einen bundesweiten Gesamtvertrag vor. Details sowie die Honorierung seien auf Landesebene zu vereinbaren. „Damit konnten wir verhindern, dass sich jede PVE ohne den Schutz der Ärztekammer ihren Vertrag mit einer übermächtigen Kasse selbst und direkt ausmachen muss.“

Keine gewinnorientierten Organisationen

Wichtig ist Steinhart auch, dass gewinnorientierte Organisationen keine PVE gründen dürfen, das solle ausschließlich gemeinnützigen Anbietern vorbehalten bleiben. Als Erfolg verbucht der Ärztekammer-Vizepräsident auch, dass bei der Vergabe von PVEs niedergelassene Ärzte gegenüber Krankenanstalten bevorzugt werden sollen. Außerdem habe man erreicht, „dass Patienten nicht plötzlich ihren Vertrauensarzt verlieren und Ärzten die Standort- und Planungssicherheit erhalten bleibt“.

Auch die Grüne Gesundheitssprecherin Eva Mückstein begrüßte den Begutachtungsentwurf, erkennt aber ebenfalls noch Lücken. Sie fordert vor allem eine Gleichstellung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe. Für die freiberuflich tätigen Gesundheitsberufe fordert Mückstein eigenständige Rahmenverträge, die in den Primärversorgungsvertrag integriert werden.